Babypause

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache eine kleine Babypause bis zum 16.09.2022. Notfälle und wichtige Anfragen werden auch in dieser Zeit bearbeitet. Bitte schildern Sie mir den Fall möglichst konkret an notfall@seitzer-stuttgart.de. Telefonisch können Sie mir in dieser Zeit auf den Anrufbeantworter sprechen. Dieser wird in regelmäßigen Abständen abgehört. Alle anderen Anfragen werden wieder ab dem 19.09.2022 bearbeitet.

Entsprechende Formulare finden registrierte Eigentümer auch unter dem Link:
https://immoseitzer.etg24.de

Notfälle oder Ereignisse, die keiner Aufschiebung bedürfen, sind z.B.:
Brandschäden (Feuer)
Sturmschäden (undichtes Dach)
Gasgeruch
Wasserrohrbruch
Ausfall der zentralen Warmwasserversorgung
Aufzugsstörung/Stillstand Überschwemmung durch Rohrverstopfung Stromausfall

Hier einige Notfallnummern: (Für Stuttgart, 24 Stunden Notdienste)
Rohrverstopfung/Überschwemmung: Firma BUG 0711-255666** Stromausfall Störungsdienst: Stuttgart Netze GmbH 0800-4804409** Wasserrohrbruch (Hauptwasser) Netze BW GmbH 0800-3629497** Störungen beim Gas Netze BW GmbH 0800-3629447** Schlossernotruf/Schlüsseldienste Metall Innung Stuttgart 0711-95472914** Elektro Notdienst Elektro Innung Stuttgart 0711-566852** Notdienst Gas/Wasser Sanitär Heizung Innung 0711-244408* (*Sa, So und an Feiertagen 10:00 – 20:00 Uhr)

Was ist bei Wasserschäden zu beachten?
Sie haben einen Wasserschaden festgestellt und sind dadurch betroffen. Leitungswasserschäden sind in der Regel versichert und werden daher von den entsprechenden Versicherungen übernommen.
(Selbstbehalte in einigen Liegenschaften sind allerdings möglich) Bitte ergreifen Sie Sofortmaßnahmen zur Schadensminimierung und Reduzierung des Schadens. Fotodokumentationen sollten möglichst genau sein, um das Ausmaß des Schadens rekonstruieren zu können. Melden Sie an Ihrem Mobiliar entstandenen Schaden bitte umgehend Ihrer Hausratversicherung. (Mieter und Eigentümer) In Notfällen sind nur Aufträge zur Schadensminimierung zu erteilen. Weitere Aufträge werden nach Prüfung durch die Versicherung veranlasst, bzw. genehmigt.

Hinweise für Eigentümer in Notfällen
Nach § 21 Abs. 2 gilt folgendes: Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder der Hausverwaltung, die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind.
Es muss sich also eine Gefahrensituation ergeben, in der selbst ein Zuwarten auf Tätigwerden des Hausverwalters nicht zumutbar ist. (Notgeschäftsführung)

Abrechnung und Eigentümerversammlung
Alle erstellten Abrechnungen werden (nach Abschluss der Belegprüfung) im Kundenportal eingestellt. Sollte dies bei Ihnen noch nicht der Fall sein, dann ist die Abrechnung entweder noch beim Verwaltungsbeirat in der Prüfung oder es fehlen bislang noch erforderliche Daten für eine Abrechnungserstellung. Eigentümerversammlungen finden während der Babypause keine statt.

Mit freundlichen Grüßen

Sina Seitzer

Immobilienverwaltung Sina Seitzer
Tränkestraße 9 A
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 – 99 33 483 4
Telefax: 0711 – 99 33 483 5
immo@seitzer-stuttgart.de

www.seitzer-stuttgart.de